Kurzbericht der öffentlichen Sitzung vom 16.11.2022

TOP 1
Bürger fragen

Nachdem keine Bürgerinnen / Bürger an der Gemeinderatsitzung teilgenommen haben, erfolgte auch keine Fragestellung gegenüber Verwaltung oder Gemeinderat.

TOP2
Bauangelegenheit
Nutzungsänderung Gebäude Hagelberg 5

Erneut wurde die Beratung bzgl. notwendiger Nutzungsänderung des Gebäudes Am Hagelberg 5 in eine Versammlungsstätte aufgrund nicht vorgelegter Bauantragsunterlagen abgesetzt.

TOP 3
Wasserversorgung
hier: Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Energie – u. Wasserversorgung Dautmergen“

In Anlehnung an die gemeindehaushaltsrechtlichen Regelungen zum neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) der Kommunalen Doppik für Gebietskörperschaften in Baden – Württemberg wurden durch die Novellierung des Eigenbetriebsgesetzes vom 17.06.2020 auch die Vorschriften für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe mit künftig zwingender Form der doppelten Buchführung weiterentwickelt.
Der Gemeinderat hat diesem Umstand durch einstimmigen Beschluss der Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Energie – und Wasserversorgung Dautmergen“ Rechnung getragen; die neuen gesetzlichen Regelungen treten zum 01.01.2023 in Kraft.

Auf die öffentliche Bekanntmachung der beschlossenen Änderungssatzung zur Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Energie – und Wasserversorgung Dautmergen“ an anderer Stelle dieses Mitteilungsblattes, wird hingewiesen.

TOP 4
Neufassung der Friedhofordnung mit Gebührenverzeichnis

Die bisherigen Regelungen auf Gemeindeebene sind bereits rd. 22 Jahre in Kraft und bedurften der dringenden Überarbeitung. Auch die Rechtsaufsichtsbehörde hat diese Notwendigkeit in ihrem Bericht zur überörtlichen Prüfung angemerkt.
Das beauftragte Büro Heyder & Partner hat die bisherige Friedhofsordnung sowie die Bestattungsgebührenordnung, beide vom 10.04.2000 mit den jeweils späteren Änderungen, überarbeitet und in ein „Gesamtwerk“ zusammengeführt.
Neben der inhaltlichen Neufassung der Friedhofsordnung bedürfte es auch der neuen Kalkulation der Friedhofsgebühren für die angebotenen Grabarten wie Reihengrab, Rasenreihengrab, Urnengrab und Kindergrab.

Die vorgelegte Gebührenkalkulation des Fachbüros wurde im Vorfeld der Beschlussfassung seitens der Rechtsaufsichtsbehörde nicht beanstandet, sodass das Gremium der Empfehlung der vollen Kostendeckung durch die Gebührenerhöhung in fast allen Gebührenfällen folgte.
Wichtig nochmals der Umstand, dass aufgrund rechtlicher Vorgaben der Gesundheitsbehörden die Liegezeit bei Reiheneinzelgräbern und Rasenreihen-Einzelgräber bei 30 Jahren liegt und die Liegezeit bei Urnen gesetzlich auf 15 Jahre festgelegt ist.
Bzgl. der einstimmigen Beschlussfassung des Gemeinderats wird auf die öffentliche Bekanntmachung der Neufassung der Friedhofsordnung mit Gebührenverzeichnis an anderer Stelle dieses Mitteilungsblattes verwiesen.

TOP 5
Energiemangellage
hier: mögliche Einsparpotentiale und Maßnahmen

Eingangs der Beratung wurde von BM Lippus nochmals auf die Energieversorgung in der Gemeinde Dautmergen hingewiesen. Alle öffentlichen Gebäude werden mit Öl beheizt.
Die Stromversorgung erfolgt über die „Erdgas Südwest“ mit Sitz in Munderkingen, wobei der Strombezug momentan für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2023 mit netto 6,5 Cent je kWh zzgl. der gesetzlichen Umlagen sehr günstig festgeschrieben ist.
Im Bereich der Straßenbeleuchtung erfolgte bereits 2014 die Umstellung auf LED in allen Ortsstraßen, bei einem Einsparpotential von damals 70 % des Strombezugs. Lediglich die Ortsdurchgangsstraßen wurden bereits im Jahr 2008 mit NAV Lampen ausgestattet.

Insofern sah der Gemeinderat lediglich Einsparmöglichkeiten beim Strombezug und beschloss einstimmig, die 35 Lampenköpfe entlang der Hauptstraßen (Schömberger Straße, Dormettinger Straße, Täbinger Straße und Leidringer Straße) von bislang NAV auf LED umzustellen. Durch diese Umstellung werden in knapp 4 Jahren die jetzigen Investitionen bereits amortisiert und ab Umbau der Lampenköpfe erfolgt eine Einsparung des Verbrauchs von rd. 50 % oder etwa 5800 kWh pro Jahr. Der neuen LED Leuchte wird eine lange Lebensdauer mit bis zu 50.000 Betriebsstunden bescheinigt.
Des Weiteren bestätigte der Gemeinderat die Festlegung neuer Betriebszeiten in der Straßenbeleuchtung.
Die Einschaltung der Beleuchtung erfolgt Spätnachmittags automatisch entsprechend der Lichtverhältnisse und endet um 24 Uhr. Der Beginn der Betriebszeiten wurde morgens um 4 Uhr festgelegt und endet wiederum automatisch mit Anbruch des Tageslichtes bzw. der Lichtverhältnisse. Durch diese moderate Verkürzung der Betriebszeiten werden im Jahr ca. 500 €- 600 € an Strombezugskosten eingespart.

Des Weiteren teilte der Gemeinderat die Auffassung der Verwaltung, dass im Hinblick auf ein mögliches, nicht ganz stabiles, Stromversorgungsnetz der Erwerb eines Notstromaggregats für das Rat – und Bürgerhaus überprüft werden sollte. Ebenso gilt zu prüfen, ob das vorhandene Notstromaggregat im Bereich Feuerwehrhaus auch möglicherweise beim Rat – und Bürgerhaus, im Notfall, zum Einsatz kommen könnte.
Zur Prüfung dieser Alternative wurde die Fachfirma Elektro Huonker aus Täbingen beauftragt bzw. gebeten.

Die Umrüstung von NAV auf LED kann laut Aussage der Fachfirma sehr zügig und noch voraussichtlich dieses Jahr 2022 erfolgen und sobald weitere Erkenntnisse bzgl. des Einsatzes eines Notstromaggregats vorliegen, erfolgt die weitere Beratung im GR.
Der GR folgte abschließend der Einschätzung der Verwaltung, wonach keine sogenannten „Wärmestuben“ eingerichtet werden, da dies eher der Hysterie dient und jeglicher Realität wiederspricht.

TOP 6
Verschiedenes, Anfragen und Bekanntgaben

Der Vorsitzende gab bekannt, dass auf Bundesebene ein Förderstopp bzgl. der Breitbandforderung erfolgt sei.
Obwohl dies insgesamt eine sehr negative Entscheidung darstellt, ist die Gemeinde Dautmergen glücklicherweise hiervon nicht betroffen, da die ersten Bauabschnitte vollkommen umgesetzt sind, mit entsprechenden Zuschüssen von Bund und Land und der dritte Bauabschnitt, der im Jahr 2023 zur Umsetzung vorgesehen ist, ebenfalls durch Bund und Land mit insgesamt rd. 560.000 € bezuschusst ist.
Insofern wird die Einschätzung und Beschlussfassung des Gemeinderates im Hinblick auf die Vorgehensweise bei der gesamten Breitbanderschließung im Gemeindegebiet mehr als bestätigt.

Der Vorsitzend teilte darüber hinaus mit, dass die 5-köpfige Ukrainische Kriegsvertriebenen Familie zum Monatsende von der bisherigen Unterkunft Täbinger Straße 3 in das Gebäude Leidringerstraße 2 umziehen wird.
BM Lippus gibt in diesem Zusammenhang bekannt, dass die Gemeinde Dautmergen als kleinste Gemeinde im Zollernalbkreis die vorgegebenen Quoten zur Aufnahme erfüllen kann.

Eine weitere positive Entscheidung der Landesregierung findet in der Aufnahme des Landkreises Rottweil mit 5 angrenzenden Gemeinden des Zollernalbkreises, darunter Dautmergen, in die LEADER Fördergruppe von 2023 bis 2027.
Insofern ist es wiederum möglich, kommunale und bürgerschaftliche Konzepte und Maßnahmen in dieser Förderperiode umsetzen zu können.

Nicht zuletzt informiert der Vorsitzende über das erneute Schreiben des Staatsministeriums zur weiteren Nachfrage der Gemeinde Dautmergen zwecks fehlender Matrix für die Festlegung des KSK – Absetzgebietes beim Waldhof.
Ohne weitere neuen Erkenntnisse und Aussagen erfolgte die Antwort des Staatsministeriums gegenüber der Gemeinde.
Das Staatsministerium verwahrt sich in aller Deutlichkeit gegen die Aussage, dass eine Entscheidung pro Staatsdomäne Waldhof „willkürlich“ getroffen worden sei, da doch aus Sicht des Staatsministeriums verschiedentlich die Öffentlichkeit in der Presse und in Einzelgesprächen ausführlich informiert worden seien. Das Gremium zeigte sich mehr als verwundert über diese Aussage und hinterfragte erneut die fehlende und unzulängliche Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung.

Eine nicht öffentliche Sitzung schloss sich an.