Gebührensätze, Hebesätze auf Grund- und Gewerbesteuer, Kindergartengebühren sowie Benutzungsentgelte
Wasser/Abwasser:
Wasser: 2,88 € / m³
Abwasser: 3,00 € / m³
Grundgebühr normaler Hauswasserzähler: 2,50 / Monat und Zähler
Hundesteuer
Ersthund: 84,00 €
Zweithund: 168,00 €
Grundsteuer A
400 % auf den jeweiligen Messbetrag, der vom Finanzamt festgesetzt wird
Grundsteuer B
340 % auf den jeweiligen Messbetrag, der vom Finanzamt festgesetzt wird
Gewerbesteuer
340 % auf den jeweiligen Messbetrag, der vom Finanzamt festgesetzt wird
Deponiegebühr
Unbelasteter Erdaushub: je m³ = 3,80 €
Die Anlieferungserklärung finden Sie hier (Download »).
Mehrzweckraum im Obergeschoss des Bauhofes
Der Bauhof mit Mehrzweckraum im OG ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde. Die Räumlichkeit mit einer Kapazität von 75 Personen mit Kleinküche und WC sowie Flur mit Treppenaufgang dient in erster Linie für Veranstaltungen der Gemeinde, der Kirchengemeinde und für Vereinsveranstaltungen sowie Veranstaltungen örtlicher Vereinigungen und sonstiger örtlicher Organisationen, insbesondere für die Abhaltung von Generalversammlungen, Probeveranstaltungen sowie Sitzungen. Für diesen Nutzungszweck ist kein Entgelt zu entrichten.
Darüber hinaus kann der Mehrzweckraum auch von einheimischen Privatpersonen angemietet werden, wobei dies grundsätzlich und insbesondere für Anlässe, wie z.B. runde Geburtstage, Kommunion und Konfirmation gilt.
Bei Anmietung des Mehrzweckraumes durch einheimische Privatpersonen beträgt:
- Das Grundentgelt für einen Tag 100,– €
- Die pauschale Abgeltung sämtlicher Nebenkosten für einen Tag 70,– €
- Die Inrechnungstellung für nachgewiesene Arbeitsstunden
des Hausmeisters/der Hausmeisterin pro Stunde 20,– € - Für die Vermietung von Geschirr wird pauschal berechnet 20,– €
Die Vereine können für interne Veranstaltungen den Vereinsraum kostenlos benutzen.
Bürgerhaus
Die Nutzung des Bürgerhauses ist auch für Auswärtige möglich unter Maßgabe, dass ein örtlicher Verein als Mitveranstalter auftritt oder die Durchführung der Veranstaltung durch die Eigentümer/Betreiber der örtlichen Gastronomie erfolgt.
Die Gemeinde unterhält eine Getränkebezugsvereinbarung für die Veranstaltungen im Bürgerhaus. Alle Getränke, die im Bürgerhaus verkonsumiert werden, mit Ausnahme von Sekt, Wein und Spirituosen, müssen von der Firma „Getränke Kommer GmbH“, Harthofstraße 1, 72336 Balingen-Weilstetten bezogen oder in deren Großmarkt abgeholt werden.
Nutzungsgebühr für Einheimische: 230,- €
Pauschale Abgeltung sämtlicher Nebenkosten 150,- €
Hausmeisterstunden á 20,- €
Nutzungsgebühr für Auswärtige: 500,- €
Pauschale Abgeltung sämtlicher Nebenkosten 150,- €
Hausmeisterstunden á 20,- €
Kindergartengebühren (Regelbetrieb):
Die Kindergartengebühr beträgt seit 01.09.2024:
a) Bei 1 Kind aus einer Familie 140,00 €
b) Bei 2 Kindern aus einer Familie 107,00 €
c) Bei 3 Kindern aus einer Familie 70,00 €
Für Dautmerger Kinder wird zusätzlich ein monatlicher Fahrtkostenanteil von 13,- € erhoben.
Seit einigen Jahren bezuschusst die Gemeinde Dautmergen diese Gebühren mit rund 3,5% oder bei:
a) mit 5,00€
b) mit 4,00€
c) mit 3,00€
Seit 01.09.2020 und somit seit Beginn des Kindergartenjahres 2020/21, können auch Dautmerger Kinder die Krippe im KIGA Dotternhausen besuchen.
Die Gebührenstaffelung der Krippe hierfür beträgt:
Krippenbeiträge mit sozialer Staffelung seit 01.09.2024
VÖ-Gruppe (7.00 – 14.00 Uhr) |
Regelgruppe (7.30 – 12.30 Uhr) |
|
a) für das Kind aus einer Familie mit einem Kind | 340,00€ | 301,00€ |
b) für das Kind aus einer Familie mit zwei Kindern | 256,00€ | 228,00€ |
c) für das Kind aus einer Familie mit drei Kindern | 174,00€ | 153,00€ |
Die Gemeinde Dautmergen bezuschusst auch die Krippenbeiträge mit rund 3,5% oder bei:
a) mit 12,00€ /11,00€
b) mit 9,00€ / 8,00€
c) mit 6,00€ / 6,00€
Sofern auch „Krippenkinder“ mit dem gemeindeeigenen KIGA-Bussle befördert werden, fallen auch hier zusätzlich 13,00€ monatlicher Fahrtkostenanteil an.