Gebühren, Steuern und Entgelte


Gebührensätze, Hebesätze auf Grund- und Gewerbesteuer, Kindergartengebühren sowie Benutzungsentgelte

 

Wasser/Abwasser:
Wasser:                 2,88 € / m³
Abwasser:             3,00 € / m³
Grundgebühr normaler Hauswasserzähler:     2,50 / Monat und Zähler

Hundesteuer
Ersthund:                84,00 €
Zweithund:             168,00 €

Grundsteuer A
400 % auf den jeweiligen Messbetrag, der vom Finanzamt festgesetzt wird

Grundsteuer B
340 % auf den jeweiligen Messbetrag, der vom Finanzamt festgesetzt wird

Gewerbesteuer
340 % auf den jeweiligen Messbetrag, der vom Finanzamt festgesetzt wird

Deponiegebühr
Unbelasteter Erdaushub: je m³ = 3,80 €

Die Anlieferungserklärung finden Sie hier (Download »).

Mehrzweckraum im Obergeschoss des Bauhofes
Der Bauhof mit Mehrzweckraum im OG ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde. Die Räumlichkeit mit einer Kapazität von 75 Personen mit Kleinküche und WC sowie Flur mit Treppenaufgang dient in erster Linie für Veranstaltungen der Gemeinde, der Kirchengemeinde und für Vereinsveranstaltungen sowie Veranstaltungen örtlicher Vereinigungen und sonstiger örtlicher Organisationen, insbesondere für die Abhaltung von Generalversammlungen, Probeveranstaltungen sowie Sitzungen. Für diesen Nutzungszweck ist kein Entgeld zu entrichten.
Darüber hinaus kann der Mehrzweckraum auch von einheimischen Privatpersonen angemietet werden, wobei dies grundsätzlich und insbesondere für Anlässe, wie z.B. runde Geburtstage, Kommunion und Konfirmation gilt.

Bei Anmietung des Mehrzweckraumes durch einheimische Privatpersonen beträgt:

  • Das Grundentgelt für einen Tag                                                                   100,– €
  • Die pauschale Abgeltung sämtlicher Nebenkosten für einen Tag           70,– €
  • Die Inrechnungstellung für nachgewiesene Arbeitsstunden
    des Hausmeisters/der Hausmeisterin pro Stunde                                     15,– €
  • Für die Vermietung von Geschirr wird pauschal berechnet                   20,– €

Die Vereine können für interne Veranstaltungen den Vereinsraum kostenlos benutzen.

Bürgerhaus
Die Nutzung des Bürgerhauses ist auch für Auswärtige möglich unter Maßgabe, dass ein örtlicher Verein als Mitveranstalter auftritt oder die Durchführung der Veranstaltung durch die Eigentümer/Betreiber der örtlichen Gastronomie erfolgt.
Die Gemeinde hat einen Getränkeliefervertrag für die Veranstaltungen im Bürgerhaus abgeschlossen. Alle Getränke, die im Bürgerhaus verkonsumiert werden, mit Ausnhame von Sekt, Wein und Spirituosen, müssen bislang noch von der Nachfolgerin der früheren Brauerei Lehner bezogen oder in deren Großmarkt abgeholt werden.

Nutzungsgebühr für Einheimische:                          230,- €
Pauschale Abgeltung sämtlicher Nebenkosten       150,- €
Hausmeisterstunden                                                   á 15,- €

Nutzungsgebühr für Auswärtige:                              500,- €
Pauschale Abgeltung sämtlicher Nebenkosten       150,- €
Hausmeisterstunden                                                   á 15,- €

 

Kindergartengebühren (Regelbetrieb):

Die Kindergartengebühr beträgt seit 01.09.2022:
a)    Bei 1 Kind aus einer Familie            124,00 €
b)    Bei 2 Kindern aus einer Familie     95,00 €
c)    Bei 3 Kindern aus einer Familie      63,00 €

Für Dautmerger Kinder wird zusätzlich ein monatlicher Fahrtkostenanteil von 13,- € erhoben.

Seit einigen Jahren bezuschusst die Gemeinde Dautmergen diese Gebühren mit rund 3,5% oder bei:
a) mit 4,00€
b) mit 3,00€
c) mit 2,00€

Seit 01.09.2020 und somit seit Beginn des Kindergartenjahres 2020/21, können auch Dautmerger Kinder die Krippe im KIGA Dotternhausen besuchen.
Die Gebührenstaffelung der Krippe hierfür beträgt:

Krippenbeiträge mit sozialer Staffelung seit 01.09.2022

VÖ-Gruppe
(7.00 – 14.00 Uhr)
Regelgruppe
(7.30 – 12.30 Uhr)
a) für das Kind aus einer Familie mit einem Kind 306,00€ 270,00€
b) für das Kind aus einer Familie mit zwei Kindern 229,00€ 202,00€
c) für das Kind aus einer Familie mit drei Kindern 153,00€ 135,00€

Die Gemeinde Dautmergen bezuschusst auch die Krippenbeiträge mit rund 3,5% oder bei:
a) mit 10,00€ / 9,00€
b) mit 8,00€ / 7,00€
c) mit 5,00€ / 5,00€

Sofern auch „Krippenkinder“ mit dem gemeindeeigenen KIGA-Bussle befördert werden, fallen auch hier zusätzlich 13,00€ monatlicher Fahrtkostenanteil an.