Kurzbericht der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17.01.2024

 

Top 1: Verabschiedung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024

 Im Nachgang zur GR-Sitzung am 06.12.2023 mit Vorberatung des Haushaltsplanes 2024 hat Frau Lehr vom GVV die entsprechenden, wenigen, Ergänzungen und Änderungen eingearbeitet, davon auch die Reduzierung des zwischenzeitlich beschlossenen Umlagesatzes bei der Kreisumlage auf 30,2 %; insoweit hat sich die Kreisumlage von bislang 27,5 % um „nur“ 2,7% auf 30,2 % erhöht, nachdem die Kreisverwaltung ursprünglich von ca. 6 % ausgegangen ist.

Insoweit hat sich bei ordentlichen Erträgen in Höhe von 1.143.750,- € gegenüber ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 1.238.740,- € ein ordentliches Gesamtergebnis von minus 94.990,- € ergeben. Die Gemeinde Dautmergen kann somit, wie fast die meisten aller Kommunen im Land Baden-Württemberg, den Ergebnishaushalt nicht ausgleichen.

Im Finanzhaushalt kann ein Zahlungsmittelüberschuss verbucht werden, sodass die Liquidität der Gemeinde ohne Einschränkungen gegeben sein wird.

Nachdem die Tiefbauarbeiten der Breitbanderschließung Ende des Jahres 2023 komplett umgesetzt werden konnten, steht nun noch das „Einblasen“ des Glasfaser an, sodass im ersten Quartal 2024 alle Gebäude in unserer Gemeinde mit Glasfaser versorgt sein werden. Insofern können die Hauseigentümer mit der Zollernalb-data als Inhaberin der Betriebserlaubnis zwecks möglichem neuen Breitbandvertrag Kontakt aufnehmen. Die finanzielle Abwicklung der restlichen Ausgaben und der Zuschusseinnahmen von Bund und Land stellt die größten Positionen im Haushalt 2024 dar. Das einstimmig beschlossene Zahlenwerk wird nun der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Zollernalbkreis zur Prüfung und gleichzeitiger Genehmigung des ausgewiesenen Betrages des Kassenkredits über 500.000,- € vorgelegt.

Die öffentliche Bekanntmachung von Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024 sowie Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs 2024 im Amtsblatt erfolgt nach positiver Rückmeldung der Rechtsaufsichtsbehörde.

 

Top 2: Verabschiedung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebs „Energie- und  Wasserversorgung 2024“

 Diesbezüglich wird auf Tagesordnung 1 verwiesen. Der Gemeinderat hat einstimmig den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs beschlossen und planmäßig einen geringen Überschuss von Einnahmen zu Ausgaben über 1.100,- € festgestellt. Der Wirtschaftsplan enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

 

Top 3: Strom-Konzessionsvertrag der Gemeinde mit der Netze-BW für den  Zeitraum bis 31.01.2026

             hier: Umstellung des Konzessionsvertrages von Version 2.0 auf 3.0

 Anpassung des Konzessionsvertrages Strom mit der Netze BW GmbH

 Die Gemeinde Dautmergen hat mit der Netze BW GmbH (ehemals EnBW Regional AG) für den Zeitraum vom 01.02.2006 bis 31.01.2026 einen Konzessionsvertrag Strom mit einer Laufzeit von 20 Jahren abgeschlossen.

Die kommunalen Landesverbände und der Neckar-Energieverband (NEV) haben mit dem traditionellen Partner Netze BW als Rechtsnachfolgerin der EnBW Regional AG (REG) eine aktualisierte Version für die Musterkonzessionsverträge Strom und Gas ausgearbeitet. Da die aktualisierten Fassungen in allen Einzelpunkten vorteilhaft für die Kommunen sind, hat das Innenministerium mit Schreiben vom 28.09.2023 bestätigt, dass für diese die Einholung eines neuen Sachverständigengutachtens nach § 107 Absatz 1 Satz 2 GemO entbehrlich ist.

Der Gemeinderat hat dem modifizierten Vertrag mit Änderung der Version 2.0 auf 3.0 für die Restlaufzeit bis 31.01.2026 zugestimmt.

 

Top 4:  Neuabschluss des Strom-Konzessionsvertrages der Gemeinde mit der       Netze BW für den Zeitraum vom 01.02.2026-31.01.2046 unter                                      Zugrundelegung der Version 3.0

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 26.04.2023 Vorbereitungen zum Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages für die Stromversorgung für den Zeitraum vom 01.02.2026 bis 31.01.2046 getroffen.

Das Laufzeitende des bestehenden Konzessionsvertrages mit der Netze BW GmbH wurde entsprechend § 46 Abs. 3 EnWG im Bundesanzeiger öffentlich bekanntgemacht. Qualifizierte Energieversorgungsunternehmen, die Interesse am Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages bei einer Laufzeit von 20 Jahren mit der Gemeinde Dautmergen haben, bekamen die Gelegenheit, ihre Bewerbung, innerhalb von 3 Monaten nach der öffentlichen Bekanntmachung, bei der Gemeinde schriftlich vorzulegen.

Bis zum Ausschreibungsende ging bei der Gemeinde nur eine Bewerbung ein, und zwar am 05.06.2023 von der Netze BW GmbH.

Die Netze BW hat zum Neuabschluss einen Konzessionsvertrag auf Basis des aktuellen Musterkonzessionsvertrag Baden-Württemberg Version 3.0 vorgelegt und den Entwurf in der Sitzung dem Gemeinderat vorgestellt.

Der Muster-Konzessionsvertrag 3.0 wurde von den kommunalen Spitzenverbänden Baden-Württemberg (Städtetag/Gemeindetag/Neckar-Energieverband) ausgehandelt,

Die Höhe der von der Netze BW jährlich zu zahlenden Konzessionsabgabe für die Benutzung öffentlicher Straßen und Wege mit dem Stromleitungsnetz ändert sich durch den Neuabschluss nicht. Die Konzessionsabgabe wird betragsgleich auf Basis der gesetzlich zulässigen Höchstsätze, in Cent je kWh bezogen auf die Netzabgabe, weitergezahlt. Dasselbe gilt auch für den höchstmöglichen Kommunalrabatt für den gemeindlichen Strombezug in Höhe von 10% auf den Netznutzungspreisbestandteil.

Der Gemeinderat hat einstimmig dem Neuabschluss über 20 Jahre zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, den Vertrag, vor letztendlicher Unterschrift der beiden Vertragsparteien, der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen und prüfen zu lassen.

 

Top 5:  Beschluss über die Neutralitätspflicht von Artikeln im amtlichen Teil           des gemeinsamen Mitteilungsblattes der Gemeinden Dautmergen und       Dotternhausen

Zur Veröffentlichung amtlicher Bekanntmachungen, sonstiger amtlicher Mitteilungen und zur Information der Bevölkerung über Gemeindeangelegenheiten gibt die Gemeinde Dautmergen zusammen mit der Gemeinde Dotternhausen ein gemeinsames Amtsblatt heraus. Dieses führt die Bezeichnung „Amtsblatt der Gemeinden Dotternhausen und Dautmergen“.

Das Amtsblatt stellt somit ein Informationsinstrument der Gemeinde dar, bei dessen Herausgabe die verfassungsrechtlichen Grundsätze gelten. Nach der aktuellen Rechtsprechung besteht für öffentliche Organe (auch Kommunen) im Vorfeld von Wahlen eine sogenannte Neutralitätspflicht. Diese ist auch bei der Veröffentlichung von Beiträgen von Fraktionen und politischen Organisationen zu beachten. Die Festlegung des Zeitraumes für den das Verbot gelten soll, ist im Einzelnen dem Gemeinderat überlassen, muss jedoch „angemessen“ sein.

Der Gemeinderat Dautmergen legte die Karenzzeit vor Wahlen für die Veröffentlichung von Beiträgen von Fraktionen und politischen Organisationen Teil im gemeinsamen Amtsblatt der Gemeinden Dautmergen und Dotternhausen auf 4 Monate fest.

Unbenommen hiervon sind kostenpflichtige Beiträge im Anzeigenteil über den Wagner Verlag.

 

Top 6:  Antrag der Stadt Schömberg auf Investitionskostenbeteiligung der

              Umlandgemeinden für den Anteil der Realschulträgerschaft der Stadt

 Die Stadt Schömberg strebt an, dass die Umlandgemeinden sich an den Investitionskosten des Anteils der Stadt Schömberg als Trägerin der Realschule zu beteiligen haben. Diese Vorgehensweise basiert auf einer Entscheidung der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Einen „ersten Aufschlag“ auf der Grundlage dieses Beschlusses machte die Stadt Rottweil im Rahmen der Sanierung verschiedener Rottweiler Gymnasien; die Gemeinde Dautmergen war diesbezüglich nicht tangiert, wäre jedoch in Sachen Realschule Schömberg „mit im Boot“. Im Raum steht ein Finanzierungsbetrag von rd. 16.000,- €.

Nachdem insbesondere die Gemeinde Dautmergen noch nie mit derartigen Ansprüchen konfrontiert war, die Fachverbände, wie z.B. Gemeindetag Baden-Württemberg, die Angelegenheit prüfen und bewerten und seitens der Stadt Schömberg eine Kostenbeteiligung eingefordert wird, die nach Abschluss eines Bauprojekts erfolgen soll, hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, keine freiwillige öffentlich-rechtliche Vereinbarung diesbezüglich abschließen zu wollen.

 

Top 7: Beschluss über die Bildung und personelle Besetzung des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahl am 09.06.2024

 Nach den gesetzlichen Vorgaben wird für die Durchführung der Kommunalwahl ein Gemeindewahlausschuss benötigt, dessen Bildung und personelle Besetzung vom Gemeinderat zu beschließen ist.

Der jeweilige Bürgermeister ist Kraft Amtes dann Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses, wenn er nicht selbst Bewerber für den Kreistag ist.

Dies bedeutet für die Gemeinde Dautmergen, dass BM Lippus der Vorsitzende sein wird und zusätzlich für den Wahldienst noch weitere drei Beisitzer (m/w/d) sowie jeweils ein Stellvertreter (m/w/d) zu wählen sind. Der Vorsitzende wiederum bestellt zusätzlich einen Schriftführer (m/w/d).

Der Gemeinderat hat dem Vorschlag der Verwaltung zwecks personeller Besetzung des Gemeindewahlausschusses zugestimmt und gleichzeitig beschlossen, dass die Gemeinde einen Wahlbezirk bildet und der Gemeindewahlausschuss auch gleichzeitig Wahlvorstand bei der Urnenwahl im Wahllokal ist.

Mit allen Personen wurde im Vorfeld bereits Kontakt aufgenommen und deren Zustimmung zur Mitwirkung eingeholt. Alle Personen erhalten nun zeitnah die entsprechende schriftliche Bestätigung.

Es ergeht heute bereits ein Dank an die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für deren ehrenamtliche Unterstützung.

 

Top 8: LEADER Projekt „Backhäuslestüble/Dorfstüble“

             hier: endgültiger Zuschussbescheid und Festlegung des Einweihungstermins

Bürgermeister Lippus gab bekannt, dass das „Kleinprojekt“ entsprechend den Erfordernissen des Förderprogrammes zum 15.11.2023 abgeschlossen werden konnte.

Die Gesamtmaßnahme mit den darauf zuzuordnenden Kosten konnte mit 21.643,64 € brutto abgerechnet werden, was einen Zuschuss in Höhe von 14.832. € ergab. Die Fördergelder konnten noch Ende des Jahres 2023 vereinnahmt werden.

Insgesamt ein sehr gelungenes Projekt anlässlich dessen, der Gemeindebauhof 107 Arbeitsstunden erbracht hat, vorrangig Emil Ohnmacht, gefolgt von Elmar Falk und Klaus Ohnmacht.

Der Gemeinderat beschloss eine offizielle Einweihung dieser Räumlichkeit mit der Bevölkerung, wobei Samstag 02.03.2024 oder Samstag 09.03.2024 angedacht ist. Der genaue Termin wird noch mit den Backfrauen abgestimmt und der endgültige Einweihungstermin zeitnah im Amtsblatt bekannt gegeben.

 

Top 9: Verschiedenes / Anfragen / Bekanntgaben:

Bürgermeister Lippus gab bekannt, dass auf Grund der Bemühungen von Bürgermeister und Gemeinderat für das Jahr 2024 zwei Fortbildungsplätze zum Feuerwehr- Gruppenführer an der Landesfeuerwehrschule in Bruchsal zugeteilt wurden. Für unsere kleine Gemeinde ein wichtiger Schritt, da wir bislang mit dem Feuerwehrkommandanten Christian Wager und seinem Stellvertreter Manuel Peter nur 2 aktive Feuerwehrmänner haben, welche diese Führungsqualifizierung besitzen. Der Feuerwehrausschuss wird die Lehrgangsvergabe vornehmen.