Kurzbericht der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.05.2023

TOP 1
Bauangelegenheiten
hier: Antrag auf Nutzungsänderung Gebäude Am Hagelberg 5

Nachdem sich der Gemeinderat bereits mehrmals mit dem Antrag auf Nutzungsänderung im EG des Gebäudes „Am Hagelberg 5“ in einen Gebetsraum beschäftigt hat und dabei auch um weitere Einschätzungen des Landratsamtes Zollernalbkreis als zuständige Genehmigungsbehörde bat, hat nunmehr das Landratsamt mitgeteilt, dass nach erster Prüfung und aus Sicht der unteren Baurechtsbehörde die beantragte Nutzungsänderung im EG und die beantragten geringfügigen Änderungen im EG ausreichend dargelegt sind und das Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig erscheint. Insbesondere im Hinblick auf die aufgeworfene Stellplatzfrage durch den Gemeinderat teilte das Landratsamt mit, dass für die Stellplatzanzahl der Stellplatzschlüssel für eine Versammlungsstätte anzunehmen ist und insoweit 6 Stellplätze für die Räumlichkeiten im EG ausreichend wären. Das Gremium wies diesbezüglich darauf hin, dass dies aus Sicht des Gemeinderats unverständlich erscheint, als dass nach Angaben der Bauherren rd. 25 bis 30 Personen an den Gebetsdiensten teilnehmen werden und diese aus 3 Landkreisen rekrutieren und somit eine deutlich höhere Stellplatzanzahl erforderlich erscheint.
Nachdem die weiteren baurechtlichen Fragen wie Abstandsflächen und WC Anlagen im Genehmigungsverfahren durch die Baurechtsbehörde intensiv geprüft werden erteilte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben.

TOP 2
Feuerwehrangelegenheiten
hier: Bezuschussung der Kosten zum Erwerb des Führerscheines Klasse C

Bereits am 17.06.2015 beschloss der Gemeinderat die Kostenübernahme bei Erlangung des Führerscheins Klasse C durch die Feuerwehrangehörigen bis maximal 1750,-€ pro Feuerwehrmann. Die Höhe der Kostenübernahme richtete sich damals an den maßgebenden Gebühren bei der Erlangung dieser notwendigen Fahrerlaubnis zur Führung des Feuerwehrfahrzeuges aus.
Zwischenzeitlich haben sich die Kosten deutlich erhöht, wobei die Erlangung des Führerscheins der Klasse C aktuell mit rd. 3000,-€ pro Feuerwehrmann nachgewiesen ist.
Aufgrund dieser Kostensteigerung und im Hinblick auf die weitere Motivation junger Feuerwehrleute hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, auch künftig die Feuerwehrangehörigen bei der Erlangung des Führerscheins Klasse C zu unterstützen.
Insofern übernimmt die Gemeinde weiterhin und ohne Obergrenze die Kosten zur Erlangung des Führerscheins Klasse C in Verbindung mit der nachgewiesenen Absolvierung des Maschinistenlehrganges. Die mögliche zusätzliche Erlangung eines Führerscheins der Klasse CE würde voll zu Lasten des jeweiligen Feuerwehrmannes gehen.
Die Kostenübernahme ist an eine noch absolvierende Dienstzeit von 10 Jahren ab Erlangung des Führerscheins Klasse C gekoppelt, wobei bei einem früheren Ausscheiden des Bezuschussten aus dem Feuerwehrdienst anteilig ein Kostenersatz an die Gemeinde wieder zu leisten wäre.

TOP 3
Bezuschussung des Mittagstisches in der Schloßbergschule und Kindertagesstätte

Die Gemeinde Dotternhausen hat durch den Gemeinderat am 19.04.2023 die Bezuschussung des Mittagstisches in Schule und Kindertagesstätte beschlossen. Kinder in der Schloßbergschule erhalten einen Zuschuss von 0,90€ je Mittagessen und Kinder in der Kindertagesstätte erhalten einen Zuschuss von 0,60€ je Mittagessen.
Der Gemeinderat Dautmergen hat sich ebenfalls mit dieser Thematik befasst und beschlossen, die gleiche Bezuschussung wie die Gemeinde Dotternhausen vorzunehmen; die Bezuschussung des Mittagstisches in Schule und Kindertagesstätte beginnt zum neuen Schuljahr beziehungsweise Kindergartenjahr 2023 / 2024.
Darüber hinaus war dem Gemeinderat eine Gleichbehandlung aller Grundschülerinnen und Grundschüler sowie Kindergartenkinder wichtig. Insofern werden ab dem kommenden Schul- Kindergartenjahr 2023 / 2024 auch alle Kinder bezuschusst, die andere Grundschulen beziehungsweise andere Kindertagesstätten besuchen.

Beachte: Hier sind jedoch die Eltern aufgefordert, entsprechende Anträge bei der Gemeindeverwaltung, unter Beifügung der erforderlichen Nachweise anderer Träger, zu stellen.

TOP 4
Vorschlagsliste für die Wahl des Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024-2028

Der Gemeinderat befasste sich mit der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen und stellte fest, dass in der Gemeinde Dautmergen 1 Bewerbung für dieses Amt eingegangen ist.
Die vom Gemeinderat beschlossene Vorschlagsliste liegt nunmehr in der Zeit vom 1.6. – 12.6, je einschließlich, auf dem Rathaus Dautmergen aus.
Es wird hierbei auf die öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung der Vorschlagsliste an anderer Stelle des Mitteilungsblattes verwiesen.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die endgültige Berufung der gemeldeten Schöffen durch die jeweiligen Gerichte erfolgt und es sich bei der Vorschlagsliste der Gemeinde um eben einen Vorschlag handelt.

TOP 5
Gegenseitige Vertretung der Standesbeamtinnen und Standesbeamten in allen Gemeinden des Gemeindeverwaltungsverbandes
a.) Inkrafttreten der geschlossenen Vereinbarung
b.) Bestellung einer weiteren / eines weiteren Standesbeamten zur / zum Vollstandesbeamtin / Standesbeamten der Gemeinde Dautmergen

Bereits im Jahr 2020 haben alle Verbandsgemeinden des Gemeindeverwaltungsverbandes einen öffentlich – rechtlichen Vertrag gemäß § 54 Landesverwaltungsverfahrensgesetzes über die gegenseitige Vertretung der Standesbeamten aller 8 Verbandsgemeinden im Verhinderungsfalle beschlossen; dieser Vertrag war befristet bis 30.12.2021.
Zwischenzeitlich wurde dieser öffentlich – rechtliche Vertrag von allen 8 Verbandsgemeinden ratifiziert und ohne zeitliche Befristung geschlossen; Seit Mitte März 2023 ist dieser öffentlich – rechtliche Vertrag in Kraft getreten.
Der Gemeinderat Dautmergen beschloss einstimmig, dass alle Vollstandesbeamten im Bereich der Gemeinden des Oberen Schlichemtals auch als weitere Standesbeamten für die Gemeinde Dautmergen berufen werden und beauftragte den Vorsitzenden zur Berufung bzw. Bestellung dieses Personenkreises.
Aufgrund der bislang bestehenden Vereinbarung mit der Gemeinde Dotternhausen wird die Gemeinde Dautmergen im Bereich des Standesamtes bisher hervorragend durch Frau Tanja Hahn, Mitarbeiterin der Gemeinde Dotternhausen, bedient.

TOP 6
Abbruch der Gebäude Dormettinger Straße 16 und 18
hier: Vergabe der Arbeiten

Im Rahmen des Förderprogramms Entwicklung ländlicher Raum wurde die Gemeinde Dautmergen bei der Bezuschussung für das Jahr 2023 mit 114.600,-€ berücksichtigt. Eingeschlossen in diesen Zuschuss sind die Arbeiten zum Erwerb und zum Abbruch der beiden Gebäude sowie der Überplanung des künftig zur Verfügung stehenden 3.500 Quadratmeter großen Areals.
Im Hinblick auf die beschränkte Ausschreibung gingen 3 Angebote fristgerecht bei der Gemeinde ein.
Der Gemeinderat vergab die Arbeiten an das wirtschaftlichste Angebot der Firma Manuel Peter aus Schömberg.
Die Abbrucharbeiten sollen voraussichtlich in der 2. Juni hälfte bzw. 1. Juli hälfte 2023 erfolgen.

TOP 7
Verschiedenes, Anfragen und Bekanntgaben

Nach circa 1,5 Jahren ging nun das Antwortschreiben des Regierungspräsidiums Tübingen betreffend der Landesstraße 435 zwischen Dautmergen – und Schömberg ein.
Die Gemeinde Dautmergen wies bereits im Anhörungsverfahren zum Bebauungsplan der Erweiterung des IG Nord in Schönberg darauf hin, dass die L 435 in keinster Weise so ausgebaut ist, den bereits bestehenden bzw. noch zusätzlichen Schwerlastverkehr aufzunehmen. Insbesondere bestehen heute schon die neuralgischen Punkte mit der Nepomukbrücke innerhalb von Dautmergen sowie die Einmündung von der Dautmergen – / Zimmenerstraße in die B 27 in Schömberg.
Auf der Strecke selbst müssen Verkehrsteilnehmer mit größeren Fahrzeugen (Lkw, Bus bzw. große Landmaschinen) tatsächlich anhalten, um gefahrlos aneinander vorbeizukommen.
Das Regierungspräsidium verweist auf die Planungshoheit der Stadt Schömberg und stellt fest, dass das Regierungspräsidium Tübingen keinerlei Möglichkeit hat gegen die planerischen Absichten der Stadt Schömberg irgendwelche Maßnahmen ergreifen zu können. Das Regierungspräsidium verweist im Bereich möglicherweise verkehrsgefährdenden Situationen auf das Landratsamt Zollernalbkreis als untere Verkehrsbehörde, um gegebenenfalls verkehrsrechtliche Maßnahmen anordnen zu können.

Ebenfalls einigte sich der Gemeinderat auf die Beschriftung des Eingangsbereiches beim Jugendhaus mit Bücherschränkle mit Anbringung des Gemeindewappens.
Ebenso wird über dem Eingangsbereich des Rathauses das Gemeindewappen von Dautmergen angebracht.

Bzgl. der anstehenden Ferienspiele des Gemeindeverwaltungsverbandes vom 27.07 – 02.08.2023 teilte BM Lippus mit, dass alle angemeldeten 5 Kinder zur Teilnahme zugelassen werden konnten. Weitere Informationen erhalten die Kinder bzw. deren Eltern vom Gemeindeverwaltungsverband.

Eine nicht – öffentliche Sitzung schloss sich an.