Kurzbericht der öffentlichen Sitzung vom 14.12.2022

Kurzbericht der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14.12.2022

TOP 1
Waldangelegenheiten

BM Lippus konnte zu diesem Tagesordnungspunkt den Forstamtsleiter vom Landratsamt Zollernalbkreis, Herrn Christian Beck, begrüßen.
Herr Beck verwies auf das Ergebnis bzw. den endgültigen Vollzug des Forstwirtschaftsjahres 2021. Geplant war ein Einschlag von lediglich 250 Festmeter in der zufälligen Nutzung, wobei letztlich sogar nur 200 Festmeter eingeschlagen worden sind. Die vorgesehene Pflanzung von 3.300 Jungpflanzen auf einer Fläche von 1 Hektar wurde umgesetzt, wobei die Pflanzkosten von geplant 14.000 € letztlich bei 11.000 € abgerechnet werden konnten. Im Ergebnis konnten Einnahmen von 22.804, 29 € erzielt werden und Ausgaben von 31.899,95 € verbucht werden. Das geplante Defizit von ursprünglich – 20.000 € konnte letztlich auf 9.095, 66 € reduziert werden.
Bezüglich des vorläufigen Ergebnisses im Jahr 2022 verweist Herr Beck auf den geplanten Einschlag von 550 Festmetern, der zum Zeitpunkt der GR-Sitzung mit 380 Festmeter umgesetzt worden ist. Da in den nächsten Wochen mit dem Restrinschlag von etwa 170 Festmeter seitens der Forstbehörde geplant wird, dürfte das vorgegebene Ziel des Planes 2022 mit einem Überschuss von rd. 2.000 € nach Ansicht der Forstverwaltung zumindest erzielt werden können.
Herr Beck stellte dem Gremium den Betriebsplan für das kommende Jahr 2023 vor. Nachdem das 10 – jährige Forsteinrichtungswerk einen Einschlag von 5.500 Festmeter vorsieht, wird der Einschlag für das Jahr 2023 mit 550 Festmeter vorgesehen. Überwiegend soll der Einschlag teilmechanisiert erfolgen mit den Einschlagschwerpunkten „Riemenrain“ und „Giersberg“.
Geplant sind Einnahmen von 41.000 € und Ausgaben von 37.000 €, sodass mit einem geringen Überschuss von 4.000 € gerechnet werden kann. Herr Beck verweist noch auf die mögliche Förderung im Rahmen des klimaangepassten Waldmanagements wo die Gemeinde Dautmergen ca. 100 € pro Hektar und Jahr beantragen kann. Momentan besteht die Finanzierung dieses Zuschussvolumens mit rd. 900 Millionen € bis ins Jahr 2026.
Nach eingehender Beratung und im Hinblick auf die Ausführungen des Forstamtes stellte der Gemeinderat den endgültigen Vollzug 2021 einstimmig fest, ebenso den Plan 2023 und nahm das Ergebnis des vorläufigen Vollzuges für das Jahr 2022 zustimmend zur Kenntnis.

TOP 2
Anschaffung eines Defibrillators im Bereich Rathaus / Bürgerhaus

Herr Dieter vom DRK Zollernalb stellte die Funktionalität eines Defibrillator Marke „LIFE PAK“ als notfallmedizinische Ausrüstung im öffentlichen Bereich und für jedermann zugänglich vor.
Nach eingehender Beratung und Vorführung der Funktionalität beschloss der Gemeinderat einstimmig einen derartigen Defibrillator über brutto 3212,41 € zu erwerben mit Anbringung dieses Gerätes im Außenbereich von Rathaus / Bürgerhaus.
Unter Kontaktaufnahme der Verwaltung mit der Firma Holcim Süddeutschland wird diese die Anschaffung dieses Defibrillators komplett übernehmen.

Die Installation sowie die notwendige Schulung soll Mitte Januar 2023 bzw. in der 2ten Januar Hälfte 2023 erfolgen.
Zu gegebenem Zeitpunkt ergeht entsprechende Einladung an die interessierte Bürgerschaft.

Top 3
Wasserversorgung

Bereits vor rd. einem Jahr hat die Verwaltung auf die Notwendigkeit einer Gebührenerhöhung beim „Wasserzins“ hingewiesen.
Seit über 10 Jahren beträgt die Wasserverbrauchsgebühr in Dautmergen 2,15 € je Kubikmeter, wobei die intensiv gestiegenen Energiepreise der letzten Monate dazu beigetragen haben, dass eine mögliche Erhöhung der Verbrauchsgebühr noch intensiver diskutiert werden musste.
Das Büro Heyder und Partner aus Tübingen war mit der Kalkulation der Verbrauchsgebühren für die kommenden 2 Jahre (2023 und 2024) beauftragt, wobei Herr von Schmeling vom beauftragten Büro dem Gemeinderat die Kalkulationsgrundlagen sowie das Ergebnis der Kalkulation vorstellte.
Im Hinblick auf die Gesamtsituation wurde seitens des Fachbüro eine Gebührenobergrenze von 2,88 € je Kubikmeter ermittelt, um den Bereich Wasserversorgung kostendeckend betreiben zu können. Betrachtet man nur den Bereich des Wasserbezuges vom Zweckverband kleiner Heuberg mit Sitz in Aistaig, dann begründet rein dieser Bereich eine Energieverteuerung von rund 0,35 € je Kubikmeter.
Nach eingehender Diskussion und „schweren Herzens“ beschloss der Gemeinderat einstimmig die Erhöhung der Wasserverbrauchsgebühr auf den kostendeckenden Gebührensatz von 2,88 € je Kubikmeter ab den 01.01.2023.
Auf die öffentliche Bekanntmachung der Änderungssatzung an anderer Stelle dieses Mitteilungsblattes wird hingewiesen.

TOP 4
Beschlussfassung der Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an § 2b Umsatzsteuergesetz

Aufgrund europäischem Recht ist geplant, zum 01.01.2023 die überwiegende Verwaltungstätigkeit einer Kommune zu besteuern.
Für die Kommunen bedeutet dies eine riesige Menge an Aufwand mit letztlich keinerlei Ertrag und Vorteil für die jeweilige Kommune. Einzigstes Ziel ist die Einnahmebeschaffung des Staates mit der Vereinnahmung der zurzeit 19 %igen Umsatzsteuer, wobei nochmals darauf hingewiesen werden muss, dass dies aufgrund europäischen Rechtsvorgaben zu erfolgen hat.
Nach jüngsten Informationen kann jedoch davon ausgegangen werden, dass diese Verpflichtung vom zum 01.01.2023 um 2 Jahre zum 01.01.2025 ausgesetzt wird.
Dennoch hat der Gemeinderat im Hinblick auf diese sicherlich kommende Verpflichtung die Beschlussfassung der Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an § 2b beschlossen. Auf die öffentliche Bekanntmachung an anderer Stelle des dieses Mitteilungsblattes wird hingewiesen.

TOP 5
Öffentlich-rechtlicher Vertrag gemäß § 54 LVWVFG über die gegenseitige Vertretung der Standesbeamten aller Verbandsgemeinden im Verhinderungsfall
Hier: Verlängerung des bisherigen Vertrages

Bereits vor rd. zwei Jahren haben alle Gemeinden des Gemeindeverwaltungsverbandes einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Stellvertretung der Standesbeamten aller Verbandsgemeinden im Verhinderungsfall geschlossen. Dieser Vertrag war jedoch zeitlich befristet und bedurfte nun der Verlängerung mit allerdings unbefristeter Laufzeit.
Eine öffentliche Bekanntmachung dieses Vertrages erfolgt dann, wenn alle Mitgliedsgemeinden hierzu positiv Beschluss gefasst haben und die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Zollernalbkreis die Genehmigung dieses Vertrages vorgenommen hat.

TOP 6
Antrag des FSV Dautmergen auf Bezuschussung der Anschaffung eines Aufsitzmähers mit zusätzlicher Funktion für die Kunstrasen Reinigung

Der FSV Dautmergen hat bei der Gemeinde einen Zuschussantrag für die Neuanschaffung eines Aufsitzrasenmähers mit Anbaumöglichkeit einer Kunstrasenwalze gestellt.
Bislang besitzt der Sportverein 2, in die Jahre gekommene, Rasenmäher, ohne dass die Möglichkeit der Unterhaltung für die beiden Kunstrasen Spielfelder (Sportplatz und Tennisplatz) besteht.

Nachdem die beiden Kunstrasenplätze nicht nur speziell für den Sportverein, sondern für die gesamte Dorfgemeinschaft und insbesondere den Jugendlichen zur Verfügung stehen beschloss der Gemeinderat einstimmig, dem Zuschussantrag stattzugeben. Die Anschaffungskosten werden, nach Abzug der Erlöse für die beiden Rasenmäher, mit 50 % der verbleibenden Kosten, maximal 1.900,00 € bezuschusst. Die Finanzmittel werden im Haushaltsplan 2023 eingestellt.

Top 7
Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen den Gemeinden Dautmergen und Dotternhausen über die Mitbenutzung der Kindertagesstätte der Gemeinde Dotternhausen
Hier: Genehmigung durch das Kommunalamt des Zollernalbkreises

Nachdem der bisherige Vertrag zwischen beiden Gemeinden stets auf 3 Jahre befristet war erfolgte nun die Neuregelung der Mitbenutzung der Kindertagesstätte Dotternhausen mit unbefristeter Zeitdauer.
Beide Gemeinderäte haben im Vorfeld dieser Neuregelung zugestimmt und das Landratsamt Zollernalbkreis hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Erlass vom 15.11 2022 die öffentlich-rechtliche Vereinbarung genehmigt, die bereits im Mitteilungsblatt am 23.11.2022 öffentlich bekannt gemacht worden ist.
Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis.

TOP 8
Verschiedenes, Anfragen und Bekanntgaben
Bürgermeister Lippus berichtet, dass die vom Gemeinderat beschlossene Auswechslung der bisherigen NAV Straßenbeleuchtung in LED entlang der Hauptstraßen erfolgt ist. Die Gemeinde spart dadurch pro Jahr weitere rd. 5.800 Kilowattstunden, sodass die jetzige Investition mit rd. 5.500 € in knapp 4 Jahren amortisiert ist.
Des Weiteren beschloss der Gemeinderat nach längerer Diskussion, neben dem bestehenden und funktionsfähigen Notstromaggregat des Feuerwehrgerätemagazins kein zusätzliches Notstromaggregat für Rathaus und Bürgerhaus anzuschaffen.

Eine nicht öffentliche Sitzung schloss sich an.